OGH
03.08.1960
4Ob343/60; 4Ob319/61; 4Ob519/90; 4Ob284/00v
UWG §7 D;
Der Betrieb des Unternehmens des Konkurrenten ist dann gefährdet, wenn die wirtschaftliche Stellung und damit auch die Entwicklungsmöglichkeiten des Konkurrenten untergraben werden. Maßgebend ist stets die objektive Eignung, dem Konkurrenten Nachteile in der Ausübung seiner Erwerbstätigkeit zuzufügen.
TE OGH 1960/08/03 4 Ob 343/60
TE OGH 1961/03/21 4 Ob 319/61
TE OGH 1990/06/26 4 Ob 519/90
nur: Maßgebend ist stets die objektive Eignung, dem Konkurrenten Nachteile in der Ausübung seiner Erwerbstätigkeit zuzufügen. (T1) Veröff: SZ 63/110
TE OGH 2000/12/20 4 Ob 284/00v
Auch; nur T1
RS0079613