Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

03.08.1960

Geschäftszahl

4Ob343/60; 4Ob319/61; 4Ob519/90; 4Ob284/00v

Norm

UWG §7 D;

Rechtssatz

Der Betrieb des Unternehmens des Konkurrenten ist dann gefährdet, wenn die wirtschaftliche Stellung und damit auch die Entwicklungsmöglichkeiten des Konkurrenten untergraben werden. Maßgebend ist stets die objektive Eignung, dem Konkurrenten Nachteile in der Ausübung seiner Erwerbstätigkeit zuzufügen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1960/08/03 4 Ob 343/60

TE OGH 1961/03/21 4 Ob 319/61

TE OGH 1990/06/26 4 Ob 519/90

nur: Maßgebend ist stets die objektive Eignung, dem Konkurrenten Nachteile in der Ausübung seiner Erwerbstätigkeit zuzufügen. (T1) Veröff: SZ 63/110

TE OGH 2000/12/20 4 Ob 284/00v

Auch; nur T1

Rechtssatznummer

RS0079613