OGH
01.09.1959
4Ob339/59
UWG §9 F3;
Der sich aus der Registrierung ergebende prima-facie-Beweis für das Bestehen eines Markenrechtes hat nur so lange Bedeutung, als nicht eine gegenteilige vertragliche Abmachung bescheinigt ist.
TE OGH 1959/09/01 4 Ob 339/59
RS0079134