Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

01.09.1959

Geschäftszahl

4Ob339/59

Norm

UWG §9 F3;

Rechtssatz

Der sich aus der Registrierung ergebende prima-facie-Beweis für das Bestehen eines Markenrechtes hat nur so lange Bedeutung, als nicht eine gegenteilige vertragliche Abmachung bescheinigt ist.

Entscheidungstexte

TE OGH 1959/09/01 4 Ob 339/59

Rechtssatznummer

RS0079134