OGH
01.09.1959
4Ob337/59
UWG §1 C1;
UWG §9;
Fehlt es zu einer Verurteilung der beklagten Parteien nach Paragraph 9, UWG an dem Tatbestandsmerkmal der Verwechslungsfähigkeit, so könnte eine Verurteilung nach Paragraph eins, UWG nur Platz greifen, wenn durch andere Umstände der sittenwidrige Charakter der Wettbewerbshandlung der beklagten Parteien nachgewiesen wäre.
TE OGH 1959/09/01 4 Ob 337/59
RS0077500