Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

01.09.1959

Geschäftszahl

4Ob337/59

Norm

UWG §1 C1;

UWG §9;

Rechtssatz

Fehlt es zu einer Verurteilung der beklagten Parteien nach Paragraph 9, UWG an dem Tatbestandsmerkmal der Verwechslungsfähigkeit, so könnte eine Verurteilung nach Paragraph eins, UWG nur Platz greifen, wenn durch andere Umstände der sittenwidrige Charakter der Wettbewerbshandlung der beklagten Parteien nachgewiesen wäre.

Entscheidungstexte

TE OGH 1959/09/01 4 Ob 337/59

Rechtssatznummer

RS0077500