OGH
01.09.1959
4Ob328/59 (4Ob329/59)
UWG §1 D4a;
Wird einer Vertragsverpflichtung planmäßig zuwidergehandelt und dabei das Ziel verfolgt, unter vorsätzlicher Benachteiligung vertragstreuer Mitbewerber Kunden anzulocken, dann geht ein solches Verhalten über eine bloße Vertragsverletzung hinaus und ist unabhängig davon sittenwidrig (Flügas-Flagagas).
TE OGH 1959/09/01 4 Ob 328/59
RS0079307