Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

01.09.1959

Geschäftszahl

4Ob328/59 (4Ob329/59)

Norm

UWG §1 D4a;

Rechtssatz

Wird einer Vertragsverpflichtung planmäßig zuwidergehandelt und dabei das Ziel verfolgt, unter vorsätzlicher Benachteiligung vertragstreuer Mitbewerber Kunden anzulocken, dann geht ein solches Verhalten über eine bloße Vertragsverletzung hinaus und ist unabhängig davon sittenwidrig (Flügas-Flagagas).

Entscheidungstexte

TE OGH 1959/09/01 4 Ob 328/59

Rechtssatznummer

RS0079307