Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

14.07.1959

Geschäftszahl

5Ob311/59

Norm

HGB §112;

UWG §14 B2;

Rechtssatz

Bei einer Zweimanngesellschaft ist dem untreuen Gesellschafter gegenüber auch der andere Gesellschafter als Unternehmer im Sinne des Paragraph 14, UWG anzusehen. Der treue Gesellschafter hat daher nicht nur den Anspruch auf Entzug der Geschäftsführerbefugnis des untreuen Gesellschafters, sondern auch den Anspruch auf Einstellung des vom untreuen Gesellschafter mit den Mitteln der OHG geführten unlauteren Konkurrenzbetriebes (im vorliegenden Fall erfolgt die Geschäftsführung durch beide Gesellschafter gemeinsam).

Entscheidungstexte

TE OGH 1959/07/14 5 Ob 311/59

Veröff: ÖBl 1960,35

Rechtssatznummer

RS0061695