OGH
14.07.1959
5Ob311/59
HGB §112;
UWG §14 B2;
Bei einer Zweimanngesellschaft ist dem untreuen Gesellschafter gegenüber auch der andere Gesellschafter als Unternehmer im Sinne des Paragraph 14, UWG anzusehen. Der treue Gesellschafter hat daher nicht nur den Anspruch auf Entzug der Geschäftsführerbefugnis des untreuen Gesellschafters, sondern auch den Anspruch auf Einstellung des vom untreuen Gesellschafter mit den Mitteln der OHG geführten unlauteren Konkurrenzbetriebes (im vorliegenden Fall erfolgt die Geschäftsführung durch beide Gesellschafter gemeinsam).
TE OGH 1959/07/14 5 Ob 311/59
Veröff: ÖBl 1960,35
RS0061695