Gericht

AUSL BAG

Entscheidungsdatum

19.06.1959

Geschäftszahl

1AZR565/57

Norm

ABGB §1151 IA;

Rechtssatz

Zeitlich nicht kollidierende Arbeitsverhältnisse (Doppelarbeitsverhältnisse) mit mehreren Arbeitgebern sind möglich.

Rechtssatznummer

RS0104383