Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

16.06.1959

Geschäftszahl

4Ob333/59

Norm

UWG §1 D1h;

Rechtssatz

Preisausschreiben sind wettbewerbsrechtlich grundsätzlich zulässig; sie sind nur dann wettbewerbswidrig, wenn damit ein Kaufzwang verfolgt oder sonst die freie Entschließung des Publikums in sittenwidriger Weise beeinflußt wird (Nescafe).

Entscheidungstexte

TE OGH 1959/06/16 4 Ob 333/59

Veröff: SZ 32/80

Rechtssatznummer

RS0077958