OGH
16.06.1959
4Ob333/59
UWG §1 D1h;
Preisausschreiben sind wettbewerbsrechtlich grundsätzlich zulässig; sie sind nur dann wettbewerbswidrig, wenn damit ein Kaufzwang verfolgt oder sonst die freie Entschließung des Publikums in sittenwidriger Weise beeinflußt wird (Nescafe).
TE OGH 1959/06/16 4 Ob 333/59
Veröff: SZ 32/80
RS0077958