OGH
09.06.1959
4Ob321/59
UWG §9 C3c;
Die Bezeichnung "Icrosan" für ein Leberpräparat und Gallenpräparat kann mit der für die pharmazeutischen Erzeugnisse einer Firma erteilten Marke "Ichtolan" verwechselt werden.
TE OGH 1959/06/09 4 Ob 321/59
Veröff: SZ 32/75
RS0079074