Gericht

AUSL BGH

Entscheidungsdatum

11.11.1958

Geschäftszahl

1ZR179/57

Norm

UWG §1 D1f;

Rechtssatz

Unverlangte Warenzustellungen mit der Aufforderung zum Kauf verstossen in der Regel auch dann gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbes, wenn zugleich ein Vertreterbesuch angekündigt wird, der die alsbaldige Rückgabe der Ware ermöglicht.

Veröff: MDR 1959,272

Rechtssatznummer

RS0103585