AUSL BGH
07.10.1958
1ZR62/57
UWG §1 D1h;
Ein von einem Hersteller veranstalteter Schaufensterwettbewerb der Einzelhändler ist nicht schlechthin wettbewerbswidrig. Nur bei Hinzutreten besonderer Umstände kann ein Verstoß gegen die guten Sitten nach Paragraph eins, UWG in Betracht kommen.
TE BGH (D) 1958/10/07 1 ZR 62/57
Veröff: NJW 1959,195
RS0105854