Gericht

AUSL BGH

Entscheidungsdatum

07.10.1958

Geschäftszahl

1ZR62/57

Norm

UWG §1 D1h;

Rechtssatz

Ein von einem Hersteller veranstalteter Schaufensterwettbewerb der Einzelhändler ist nicht schlechthin wettbewerbswidrig. Nur bei Hinzutreten besonderer Umstände kann ein Verstoß gegen die guten Sitten nach Paragraph eins, UWG in Betracht kommen.

Entscheidungstexte

TE BGH (D) 1958/10/07 1 ZR 62/57

Veröff: NJW 1959,195

Rechtssatznummer

RS0105854