Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

02.09.1958

Geschäftszahl

1Ob223/58

Norm

UWG §7 C;

Rechtssatz

Wird die Kritik in den Wettbewerb einbezogen, so hat sie sich nach Form und Inhalt in die vom UWG gesetzten Schranken zu fügen. "Echo der Heimat mit schlechtem Widerhall" ist auch als Überschrift zu einem völlig farblosen Prozeßbericht eine herabsetzende Tatsachenbehauptung im Sinne des Paragraph 7, UWG; der Wahrheitsbeweis ist zulässig.

Entscheidungstexte

TE OGH 1958/09/02 1 Ob 223/58

Rechtssatznummer

RS0079574