Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.06.1958

Geschäftszahl

1Ob264/58

Norm

ABGB §879 BIIf;

UWG §1 D3e;

Rechtssatz

Die Einstellung und Beschäftigung eines bei einer Konkurrenzfirma ohne Zutun des neuen Geschäftsherrn ausgetretenen Vertreters oder Angestellten verstößt weder gegen ein gesetzliches Verbot noch gegen die guten Sitten im Sinne des Paragraph eins, UWG.

Entscheidungstexte

TE OGH 1958/06/25 1 Ob 264/58

Rechtssatznummer

RS0023898