OGH
25.06.1958
1Ob264/58
ABGB §879 BIIf;
UWG §1 D3e;
Die Einstellung und Beschäftigung eines bei einer Konkurrenzfirma ohne Zutun des neuen Geschäftsherrn ausgetretenen Vertreters oder Angestellten verstößt weder gegen ein gesetzliches Verbot noch gegen die guten Sitten im Sinne des Paragraph eins, UWG.
TE OGH 1958/06/25 1 Ob 264/58
RS0023898