OGH
22.05.1958
1Ob141/58
UWG §2 D11;
Die Ankündigung "Bad Ischler Gesundheitssalz, zugelassen nach Überprüfung durch die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Wien" ist wahrheitswidrig, weil eine solche Zulassung nicht stattfinden kann. Diese Ankündigung ist geeignet, den Anschein einer besonderen Güte der Ware im Vergleich mit Konkurrenzerzeugnissen hervorzurufen.
TE OGH 1958/05/22 1 Ob 141/58
Veröff: JBl 1959,34
RS0078904