Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

22.05.1958

Geschäftszahl

1Ob141/58

Norm

UWG §2 D11;

Rechtssatz

Die Ankündigung "Bad Ischler Gesundheitssalz, zugelassen nach Überprüfung durch die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Wien" ist wahrheitswidrig, weil eine solche Zulassung nicht stattfinden kann. Diese Ankündigung ist geeignet, den Anschein einer besonderen Güte der Ware im Vergleich mit Konkurrenzerzeugnissen hervorzurufen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1958/05/22 1 Ob 141/58

Veröff: JBl 1959,34

Rechtssatznummer

RS0078904