Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.11.1957

Geschäftszahl

3Ob538/57; 4Ob406/79

Norm

UWG §1 D4a;

Rechtssatz

Der Bruch eines Übereinkommens über die Firmenbezeichnung im geschäftlichen Verkehr zwischen zwei im Wettbewerb stehenden Parteien zum Zwecke des Wettbewerbes muß als gegen die guten Sitten verstoßend angesehen werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 1957/11/20 3 Ob 538/57

TE OGH 1980/01/15 4 Ob 406/79

Auch; Beisatz: Exportbüro .... Wien (T1) Veröff: ÖBl 1980,65

Rechtssatznummer

RS0079291