Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

09.10.1957

Geschäftszahl

3Ob417/57; 4Ob311/64; 4Ob74/94

Norm

UWG §1 C3;

Rechtssatz

Gegen die guten Sitten verstößt nicht erst der Verkauf, sondern bereits die in Verkaufsabsicht vorgenommene Erzeugung, weil auch sie bereits "im geschäftlichen Verkehr" erfolgt.

Entscheidungstexte

TE OGH 1957/10/09 3 Ob 417/57

Veröff: ÖBl 1958,79

TE OGH 1964/06/23 4 Ob 311/64

Beisatz: Hier: Vorrätighalten von Waren als Vorstufe des Verkaufes und somit als Teil der auf Gewinn berechneten Geschäftstätigkeit. (T1) Veröff: ÖBl 1965,36

TE OGH 1994/06/28 4 Ob 74/94

Auch; Beisatz: Hier: Import und Einlagerung gefälschter "Boss" - Bekleidung. (T2)

Rechtssatznummer

RS0077510