Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

05.09.1956

Geschäftszahl

1Ob361/56; 7Ob113/01w

Norm

ABGB §1052 C;

Rechtssatz

Hat jemand in Kenntnis oder aus schuldbarer Unkenntnis der schlechten Vermögensverhältnisse die Gegenleistung zu kreditieren versprochen, so ist ihm die Einrede der Unsicherheit verwehrt.

Entscheidungstexte

TE OGH 1956/09/05 1 Ob 361/56

TE OGH 2002/05/07 7 Ob 113/01w

Vgl auch

Rechtssatznummer

RS0025270