OGH
05.09.1956
1Ob361/56; 7Ob113/01w
ABGB §1052 C;
Hat jemand in Kenntnis oder aus schuldbarer Unkenntnis der schlechten Vermögensverhältnisse die Gegenleistung zu kreditieren versprochen, so ist ihm die Einrede der Unsicherheit verwehrt.
TE OGH 1956/09/05 1 Ob 361/56
TE OGH 2002/05/07 7 Ob 113/01w
Vgl auch
RS0025270