OGH
01.08.1956
3Ob363/56
UWG §1 C4;
Zwei Bewerber um die Führung ein und desselben Unternehmers können dem Publikum gegenüber untereinander nicht in Wettbewerb treten (Kurbad Aktiengesellschaft Bad Tatzmannsdorf).
TE OGH 1956/08/01 3 Ob 363/56
Veröff: ÖBl 1956,53
RS0077632