OGH
04.11.1955
5Os756/55
UWG §7 F2;
Auch wider besseres Wissen behauptete oder verbreitete wahrheitswidrige Tatsachen über die Person des Konkurrenten, wie etwa über seine politische Einstellung, Religion oder Abstammung, können den Tatbestand des Paragraph 8, UWG begründen.
TE OGH 1955/11/04 5 Os 756/55
Veröff: SSt XXVI/77
RS0079806