Gericht

AUSL BGH

Entscheidungsdatum

28.06.1955

Geschäftszahl

IZR99/53

Norm

VersVG §6 E;

VersVG §15a;

VersVG §32;

Rechtssatz

Wird bei Gütertransporten im Interzonenverkehr die Gefahr der

Beschlagnahme mitversichert, so enthält die Klausel "Die Versicherung

ist dadurch bedingt, daß ... der Warenbegleitschein ordnungsmäßig

abgestempelt ist ... "keine" Obliegenheit", sondern eine - echte -

Risikobeschränkung.

Veröff: MDR 1956,288

Rechtssatznummer

RS0103963