AUSL BGH
28.06.1955
IZR99/53
VersVG §6 E;
VersVG §15a;
VersVG §32;
Wird bei Gütertransporten im Interzonenverkehr die Gefahr der
Beschlagnahme mitversichert, so enthält die Klausel "Die Versicherung
ist dadurch bedingt, daß ... der Warenbegleitschein ordnungsmäßig
abgestempelt ist ... "keine" Obliegenheit", sondern eine - echte -
Risikobeschränkung.
Veröff: MDR 1956,288
RS0103963