Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

16.02.1955

Geschäftszahl

3Ob826/54

Norm

UWG §1 D1h;

Rechtssatz

Sittenwidrigkeit der Werbemethode einer Tageszeitung, die ankündigt, daß sie an ihre Käufer durch Boten einen Geldbetrag überreichen lassen werde, weil auf diese Weise eine Anzahl von Personen nur wegen der Möglichkeit, diesen Geldbetrag zu erhalten, veranlaßt wird, die Zeitung zu kaufen, während sie ohne diese Ankündigung die Zeitung nicht gekauft hätten.

Entscheidungstexte

TE OGH 1955/02/16 3 Ob 826/54

Veröff: SZ 28/47 = ÖBl 1955,30

Rechtssatznummer

RS0077955