OGH
16.02.1955
3Ob826/54
UWG §1 D1h;
Sittenwidrigkeit der Werbemethode einer Tageszeitung, die ankündigt, daß sie an ihre Käufer durch Boten einen Geldbetrag überreichen lassen werde, weil auf diese Weise eine Anzahl von Personen nur wegen der Möglichkeit, diesen Geldbetrag zu erhalten, veranlaßt wird, die Zeitung zu kaufen, während sie ohne diese Ankündigung die Zeitung nicht gekauft hätten.
TE OGH 1955/02/16 3 Ob 826/54
Veröff: SZ 28/47 = ÖBl 1955,30
RS0077955