Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0026018

Entscheidungsdatum

25.01.1955

Geschäftszahl

4Ob136/54; 8ObA74/22y

Norm

ABGB §1151 ID

Rechtssatz

Kein Dienstverhältnis eines Flüchtlings, der für gewährtes Quartier und Verpflegung fallweise verschiedene Arbeiten (Reparaturen am Dach und den Schlössern, Arbeiten auf dem Feld etc) verrichtet.

Entscheidungstexte

TE OGH 1955-01-25 4 Ob 136/54

Veröff: SZ 28/15

TE OGH 2022-10-24 8 ObA 74/22y

Vgl; Beisatz: Hier: Kein Dienstverhältnis des Klägers, der nach Abstimmung mit dem Erstbeklagten mietzinsfrei in einem der leerstehenden Häuser der Zweitbeklagten wohnen durfte und aus Gefälligkeit kleine Arbeiten auf den Liegenschaften der Zweitbeklagten übernahm. (T1)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0026018