OGH
RS0026018
25.01.1955
4Ob136/54; 8ObA74/22y
ABGB §1151 ID
Kein Dienstverhältnis eines Flüchtlings, der für gewährtes Quartier und Verpflegung fallweise verschiedene Arbeiten (Reparaturen am Dach und den Schlössern, Arbeiten auf dem Feld etc) verrichtet.
TE OGH 1955-01-25 4 Ob 136/54
Veröff: SZ 28/15
TE OGH 2022-10-24 8 ObA 74/22y
Vgl; Beisatz: Hier: Kein Dienstverhältnis des Klägers, der nach Abstimmung mit dem Erstbeklagten mietzinsfrei in einem der leerstehenden Häuser der Zweitbeklagten wohnen durfte und aus Gefälligkeit kleine Arbeiten auf den Liegenschaften der Zweitbeklagten übernahm. (T1)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0026018