Gericht

AUSL BGH

Entscheidungsdatum

10.11.1954

Geschäftszahl

VIZR141/53

Norm

ASVG §333 Abs4;

Rechtssatz

Auch bei einer nur vorübergehenden Hilfeleistung, zu der jemand in seinem Arbeitsverhältnis von seinem Dienstherrn einem anderen Unternehmer zur Verfügung gestellt wird, gelten die für das "Arbeitsleihverhältnis" entwickelten Haftungsgrundsätze. Veröff: JR 1955,98

Rechtssatznummer

RS0104090