AUSL BGH
10.11.1954
VIZR141/53
ASVG §333 Abs4;
Auch bei einer nur vorübergehenden Hilfeleistung, zu der jemand in seinem Arbeitsverhältnis von seinem Dienstherrn einem anderen Unternehmer zur Verfügung gestellt wird, gelten die für das "Arbeitsleihverhältnis" entwickelten Haftungsgrundsätze. Veröff: JR 1955,98
RS0104090