OGH
RS0000830
30.09.1954
1Ob588/54; 5Ob11/17d
ABGB §916 Abs2; EO §37 Ae
Scheingeschäft - Exszindierung. Beim Scheingeschäft umfaßt der Schutz des gutgläubigen Dritten auch den Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung.
TE OGH 1954-09-30 1 Ob 588/54
JBl 1955,18
TE OGH 2017-05-04 5 Ob 11/17d
Vgl auch; Beisatz: Beim Schutz des gutgläubigen Dritten iSd Paragraph 916, Absatz 2, ABGB ist darauf abzustellen, dass der Dritte im Vertrauen auf ein Scheingeschäft Rechte erwirbt, also eine Vertrauensdisposition tatsächlich vorgenommen hat. Dem rechtsgeschäftlichen Erwerb von Rechten durch den Dritten ist ein solcher auf exekutivem Weg – etwa durch Pfändung und Überweisung der Forderung aus dem Scheingeschäft – gleichgestellt. (T1)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0000830