Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0000830

Entscheidungsdatum

30.09.1954

Geschäftszahl

1Ob588/54; 5Ob11/17d

Norm

ABGB §916 Abs2; EO §37 Ae

Rechtssatz

Scheingeschäft - Exszindierung. Beim Scheingeschäft umfaßt der Schutz des gutgläubigen Dritten auch den Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung.

Entscheidungstexte

TE OGH 1954-09-30 1 Ob 588/54

JBl 1955,18

TE OGH 2017-05-04 5 Ob 11/17d

Vgl auch; Beisatz: Beim Schutz des gutgläubigen Dritten iSd Paragraph 916, Absatz 2, ABGB ist darauf abzustellen, dass der Dritte im Vertrauen auf ein Scheingeschäft Rechte erwirbt, also eine Vertrauensdisposition tatsächlich vorgenommen hat. Dem rechtsgeschäftlichen Erwerb von Rechten durch den Dritten ist ein solcher auf exekutivem Weg – etwa durch Pfändung und Überweisung der Forderung aus dem Scheingeschäft – gleichgestellt. (T1)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0000830