Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

14.04.1954

Geschäftszahl

3Ob231/54

Norm

UWG §7 C;

ZPO §405 A;

Rechtssatz

Wurde das Verbot der Äusserung, eine Sache sei ein "Dreck", begehrt, so kann das Gericht ohne Klagsänderung verbieten, die Sache als minderwertig zu bezeichnen, wenn nicht ersteres, wohl aber letzteres festgestellt wurde.

Entscheidungstexte

TE OGH 1954/04/14 3 Ob 231/54

Veröff: ÖBl 1954/6 S 66

Rechtssatznummer

RS0040944