OGH
14.04.1954
3Ob231/54
UWG §7 C;
ZPO §405 A;
Wurde das Verbot der Äusserung, eine Sache sei ein "Dreck", begehrt, so kann das Gericht ohne Klagsänderung verbieten, die Sache als minderwertig zu bezeichnen, wenn nicht ersteres, wohl aber letzteres festgestellt wurde.
TE OGH 1954/04/14 3 Ob 231/54
Veröff: ÖBl 1954/6 S 66
RS0040944