Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

17.02.1954

Geschäftszahl

3Ob90/54

Norm

UWG §1 D3d;

Rechtssatz

An wissenschaftlichen Erkenntnissen besteht kein gesetzliches Ausschlußrecht. Trotzdem ist ihre Verwertung zu geschäftlichen Zwecken durch denjenigen, dem sie anvertraut wurden, auch ohne vertragliche Unterlassungspflicht sittenwidrig, es sei denn, sie wurden vom Entdecker bekanntgemacht und damit Allgemeingut.

Entscheidungstexte

TE OGH 1954/02/17 3 Ob 90/54

Veröff: ÖBl 1954,15

Rechtssatznummer

RS0078342