OGH
13.05.1953
3Ob178/53
UWG §2 D12
Ein Verstoß gegen Paragraph 2, UWG liegt nur dann vor, wenn durch die unwahre Anpreisung der Anschein eines besonders günstigen Angebotes hervorgerufen wird. Ein besonders günstiges Angebot liegt aber bereits dann vor, wenn einer Ware Eigenschaften zugeschrieben werden, die sie nicht hat. Ob der Konkurrent, der Klage erhebt, selbst Waren erzeugt, welche diese Eigenschaft, die ihr Beklagter zuschreibt, aufweisen, ist irrelevant.
TE OGH 1953/05/13 3 Ob 178/53
RS0078955