Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

13.05.1953

Geschäftszahl

3Ob178/53

Norm

UWG §2 D12

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen Paragraph 2, UWG liegt nur dann vor, wenn durch die unwahre Anpreisung der Anschein eines besonders günstigen Angebotes hervorgerufen wird. Ein besonders günstiges Angebot liegt aber bereits dann vor, wenn einer Ware Eigenschaften zugeschrieben werden, die sie nicht hat. Ob der Konkurrent, der Klage erhebt, selbst Waren erzeugt, welche diese Eigenschaft, die ihr Beklagter zuschreibt, aufweisen, ist irrelevant.

Entscheidungstexte

TE OGH 1953/05/13 3 Ob 178/53

Rechtssatznummer

RS0078955