OGH
28.01.1953
3Ob10/53
UWG §2 D1;
Die Bezeichnung von Karamellen als "Milchkaramellen" ist geeignet, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, wenn die Karamellen den im "Codex Alimentarius Austriacus" für Milchkaramellen geforderten Voraussetzungen nicht entsprechen.
TE OGH 1953/01/28 3 Ob 10/53
Veröff: ÖBl 1953,19
RS0078300