OGH
20.12.1952
2Ob871/52; 1Ob578/86
ZPO §482 B2;
Das erst im Berufungsverfahren angebrachte Vorbringen, daß der Zeuge unglaubwürdig ist, sowie die hiefür vorgebrachten Umstände und Beweise sind als Neuerung anzusehen.
TE OGH 1952/12/20 2 Ob 871/52
TE OGH 1986/09/03 1 Ob 578/86
RS0042069