AUSL BGH
20.05.1952
1ZR168/51
UWG §1 D1b;
Werbung unter Kritik an einem System oder einer Wirtschaftsform ist wettbewerbsfremd, wenn ihr eine unmißverständliche persönliche Spitze gegen einen in Wettbewerb stehenden Vertreter dieses Systems oder dieser Wirtschaftsauffassung gegeben worden ist.
Veröff: NJW 1952,1056
RS0103582