Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.07.1951

Geschäftszahl

2Ob481/51

Norm

HGB §17;

UWG §2 D7;

Rechtssatz

Die Standesbezeichnung "Ingenieur" oder Wortverbindungen in denen das Wort Ingenieur vorkommt, zur Kennzeichnung eines Unternehmens oder einer beruflichen Tätigkeit ist unzulässig.

Entscheidungstexte

TE OGH 1951/07/27 2 Ob 481/51

Veröff: NZ 1952,15

Rechtssatznummer

RS0061941