OGH
27.07.1951
2Ob481/51
HGB §17;
UWG §2 D7;
Die Standesbezeichnung "Ingenieur" oder Wortverbindungen in denen das Wort Ingenieur vorkommt, zur Kennzeichnung eines Unternehmens oder einer beruflichen Tätigkeit ist unzulässig.
TE OGH 1951/07/27 2 Ob 481/51
Veröff: NZ 1952,15
RS0061941