Gericht

AUSL

Entscheidungsdatum

10.07.1951

Geschäftszahl

BGE 77/51

Norm

UWG §1 D3d;

Rechtssatz

Schweizerisches BG 10.7.1951, BGE 77 römisch II 263

Wettbewerbswidrig handelt ein Unternehmer, der eine ihm anläßlich der Ausführung eines Werkes bekanntgewordene, bei Übernahme des Auftrages geheime Konstruktionsidee geschäftlich verwertet und dadurch dem Besteller Konkurrenz macht.

Veröff: ÖBl 1952,40

Rechtssatznummer

RS0105795