AUSL
10.07.1951
BGE 77/51
UWG §1 D3d;
Schweizerisches BG 10.7.1951, BGE 77 römisch II 263
Wettbewerbswidrig handelt ein Unternehmer, der eine ihm anläßlich der Ausführung eines Werkes bekanntgewordene, bei Übernahme des Auftrages geheime Konstruktionsidee geschäftlich verwertet und dadurch dem Besteller Konkurrenz macht.
Veröff: ÖBl 1952,40
RS0105795