AUSL
07.07.1951
ÖBl 1954,21
UWG §2 D2;
Appellationsgericht Brüssel
Die Abbildung einer Schweizer Landschaft auf Milchschokoladepackungen ist so alltäglich, daß sie nicht als Herkunftsangabe gewertet werden kann. Dagegen ist die Bezeichnung "Delices des 4 Cantons" und die Ausstattung mit einem weißen Kreuz im roten Kreis für andere als Schweizer Waren unzulässig.
Veröff: ÖBl 1954,21
RS0105812