Gericht

AUSL

Entscheidungsdatum

07.07.1951

Geschäftszahl

ÖBl 1954,21

Norm

UWG §2 D2;

Rechtssatz

Appellationsgericht Brüssel

Die Abbildung einer Schweizer Landschaft auf Milchschokoladepackungen ist so alltäglich, daß sie nicht als Herkunftsangabe gewertet werden kann. Dagegen ist die Bezeichnung "Delices des 4 Cantons" und die Ausstattung mit einem weißen Kreuz im roten Kreis für andere als Schweizer Waren unzulässig.

Veröff: ÖBl 1954,21

Rechtssatznummer

RS0105812