Gericht

AUSL OLG Düsseldorf

Entscheidungsdatum

20.03.1951

Geschäftszahl

2U312/50

Norm

UWG §1 D1h;

Rechtssatz

a) Preisausschreiben sind grundsätzlich zulässig. Wird jedoch die Beteiligung an einem Preisausschreiben davon abhängig gemacht, daß der Teilnehmer zuvor die Ware kauft, so liegt unlauterer Wettbewerb vor.

b) Zur Frage, wann die Teilnahmebedingungen eines Preisausschreibens irreführend sind.

c) Beim Preisausschreiben bilden öffentliche Bekanntmachung, Prüfung der Lösungen und Preisverteilung eine Einheit. Ist das Preisausschreiben unzulässig, so hat seine weitere Durchführung auch dann zu unterbleiben, wenn der Einsendungstermin bereits abgelaufen ist.

RS U OLG Düsseldorf (D) 1951/03/20 2 U 312/50 Veröff: NJW 1952,70

Rechtssatznummer

RS0104718