Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

31.01.1951

Geschäftszahl

3Ob689/50; 7Ob185/73

Norm

ABGB §873;

Rechtssatz

Die Einhaltung eines Vertrages kann wegen des nachträglich hervorgekommenen Mangels der Vertrauenswürdigkeit eines Vertragsteiles nach Paragraph 873, ABGB verweigert werden , wobei auch der Ersatz des negativen Vertragsinteresses begehrt werden kann .

Entscheidungstexte

TE OGH 1951/01/31 3 Ob 689/50

Veröff: EvBl 1951/109 S 168

TE OGH 1973/11/21 7 Ob 185/73

nur: Die Einhaltung eines Vertrages kann wegen des nachträglich hervorgekommenen Mangels der Vertrauenswürdigkeit eines Vertragsteiles nach Paragraph 873, ABGB verweigert werden . (T1) Veröff: MietSlg 25473

Rechtssatznummer

RS0016264