Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

24.11.1950

Geschäftszahl

2Ob675/50

Norm

EO §382 Z8 IIID;

Rechtssatz

Der Ehegattin kann unter Umständen auch dann ein einstweiliger Unterhalt in Geld bewilligt werden, wenn die Ehegattin noch im gemeinsamen ehelichen Schlafzimmer schlafen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1950/11/24 2 Ob 675/50

Rechtssatznummer

RS0005545