OGH
24.11.1950
2Ob675/50
EO §382 Z8 IIID;
Der Ehegattin kann unter Umständen auch dann ein einstweiliger Unterhalt in Geld bewilligt werden, wenn die Ehegattin noch im gemeinsamen ehelichen Schlafzimmer schlafen.
TE OGH 1950/11/24 2 Ob 675/50
RS0005545