OGH
22.05.1950
2Ob305/50
UWG §2 C1;
Eine öffentliche Ankündigung, worin ein Adressenbuch zur Kundenwerbung "besonders verläßlich" oder gar als "das verläßliche" hingestellt wird, verstößt gegen Paragraph 2, UWG, wenn sich ihre Richtigkeit nicht beweisen läßt.
TE OGH 1950/05/22 2 Ob 305/50
Veröff: SZ 23/165
RS0078323