Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

22.05.1950

Geschäftszahl

2Ob305/50

Norm

UWG §2 C1;

Rechtssatz

Eine öffentliche Ankündigung, worin ein Adressenbuch zur Kundenwerbung "besonders verläßlich" oder gar als "das verläßliche" hingestellt wird, verstößt gegen Paragraph 2, UWG, wenn sich ihre Richtigkeit nicht beweisen läßt.

Entscheidungstexte

TE OGH 1950/05/22 2 Ob 305/50

Veröff: SZ 23/165

Rechtssatznummer

RS0078323