OGH
28.03.1949
1Ob104/49
UWG §2 B;
Wahrheitswidrige Anpreisung bei Massenartikeln einem einzigen Kunden gegenüber fällt nicht unter § 2 UWG.Wahrheitswidrige Anpreisung bei Massenartikeln einem einzigen Kunden gegenüber fällt nicht unter Paragraph 2, UWG.
TE OGH 1949/03/28 1 Ob 104/49
Veröff: SZ 22/40
RS0078310