Gericht

RG

Entscheidungsdatum

14.11.1940

Geschäftszahl

8RG115/40 - GZ vom OGH vergeben

Norm

ABGB §783;

Rechtssatz

RG 14.11.1940, römisch VIII 115

Die Bestimmung des Paragraph 783, ABGB bezieht sich nur auf das Innenverhältnis der Erben zueinander. Diese Verteilung der Pflichtteilslast im Innenverhältnis kann der Erblasser ausdrücklich oder stillschweigend anders regeln, für das Außenverhältnis aber ist eine solche Bestimmung des Erblassers ohne Bedeutung. Veröff: DREvBl 1941/4

Rechtssatznummer

RS0105025