Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.10.1933

Geschäftszahl

1Ob849/33; 7Ob658/79;

Norm

ABGB §612;

Rechtssatz

Eine im Testament begründete Stiftung kann nicht als Zeitgenossin des Erblassers i.S. des Paragraph 612, ABGB. angesehen werden. Die Beschränkung des Paragraph 612, ABGB für unbewegliches Vermögen gilt auch, wenn an dessen Stelle ein Kapital tritt.

Entscheidungstexte

TE OGH 1933/10/12 1 Ob 849/33

SZ 15/202

TE OGH 1979/07/05 7 Ob 658/79

Rechtssatznummer

RS0012546