Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.10.1932

Geschäftszahl

4Ob427/32

Norm

UWG §9 B5;

Rechtssatz

Der Anspruch auf den besonderen Schutz, den der Paragraph 9, UWG registrierten Marken gewährt, kann Dritten gegenüber nicht von einer Person geltend gemacht werden, an die der Inhaber die Marke übertragen hat, ohne daß die Übertragung registriert worden wäre.

Entscheidungstexte

TE OGH 1932/10/27 4 Ob 427/32

Veröff: SZ 14/209

Rechtssatznummer

RS0079019