OGH
27.10.1932
4Ob427/32
UWG §9 B5;
Der Anspruch auf den besonderen Schutz, den der Paragraph 9, UWG registrierten Marken gewährt, kann Dritten gegenüber nicht von einer Person geltend gemacht werden, an die der Inhaber die Marke übertragen hat, ohne daß die Übertragung registriert worden wäre.
TE OGH 1932/10/27 4 Ob 427/32
Veröff: SZ 14/209
RS0079019