Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

16.10.1931

Geschäftszahl

4Ob510/31

Norm

UWG §2 D1;

Rechtssatz

Die Bezeichnung synthetischer Saphire als weiße Saphire ist eine unwahre Angabe über die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, die geeignet ist, den Anschein eines besonders günstigen Angebotes zu erwecken.

Entscheidungstexte

TE OGH 1931/10/16 4 Ob 510/31

Veröff: SZ 13/222

Rechtssatznummer

RS0078355