OGH
16.10.1931
4Ob510/31
UWG §2 D1;
Die Bezeichnung synthetischer Saphire als weiße Saphire ist eine unwahre Angabe über die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, die geeignet ist, den Anschein eines besonders günstigen Angebotes zu erwecken.
TE OGH 1931/10/16 4 Ob 510/31
Veröff: SZ 13/222
RS0078355