Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

09.01.1931

Geschäftszahl

4Ob447/30; 4Ob339/73; 14ObA82/87

Norm

ABGB §879 BIIf;

UWG §1 D2b;

Rechtssatz

Die Verhängung des Boykotts gegen einen Unternehmer, sei es auch zu erlaubten Zwecken, ist sittenwidrig, wenn die angewendeten Massregeln nach ihrer Art und beabsichtigten Wirkung den hievon Betroffenen in seinem geschäftlichen Bestand bedrohen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1931/01/09 4 Ob 447/30

Veröff: SZ 13/194

TE OGH 1973/12/11 4 Ob 339/73

Ähnlich; Beisatz: Einheitsmineralwasserflasche (T1) Veröff: ÖBl 1974,105

TE OGH 1987/06/17 14 ObA 82/87

Vgl; Beisatz: Eine einem Boykott ähnliche Situation liegt nicht vor, wenn die Möglichkeit einer Arbeitsplatzwahl nur vorübergehend und nur bezüglich eines einzigen in Betracht kommenden Arbeitsplatzes beeinträchtigt wird. (T2) Veröff: ZAS 1988/17 S 132 (Werlinger) = Arb 10669

Rechtssatznummer

RS0016601