OGH
09.01.1931
4Ob447/30; 4Ob339/73; 14ObA82/87
ABGB §879 BIIf;
UWG §1 D2b;
Die Verhängung des Boykotts gegen einen Unternehmer, sei es auch zu erlaubten Zwecken, ist sittenwidrig, wenn die angewendeten Massregeln nach ihrer Art und beabsichtigten Wirkung den hievon Betroffenen in seinem geschäftlichen Bestand bedrohen.
TE OGH 1931/01/09 4 Ob 447/30
Veröff: SZ 13/194
TE OGH 1973/12/11 4 Ob 339/73
Ähnlich; Beisatz: Einheitsmineralwasserflasche (T1) Veröff: ÖBl 1974,105
TE OGH 1987/06/17 14 ObA 82/87
Vgl; Beisatz: Eine einem Boykott ähnliche Situation liegt nicht vor, wenn die Möglichkeit einer Arbeitsplatzwahl nur vorübergehend und nur bezüglich eines einzigen in Betracht kommenden Arbeitsplatzes beeinträchtigt wird. (T2) Veröff: ZAS 1988/17 S 132 (Werlinger) = Arb 10669
RS0016601