OGH
RS0078003
15.05.1928
4Ob113/28; 17Ob25/08p
UWG §1 D1i
Verlangt eine Kunde einen Artikel einer bestimmten Marke und wird ihr ein solcher einer anderen Marke stillschweigend gegeben in der Erwartung, dass diese Unterscheidung nicht bemerkt und beanständet wird, so ist dies unlauterer Wettbewerb.
TE OGH 1928-05-15 4 Ob 113/28
Veröff: SZ 10/133
TE OGH 2008-10-14 17 Ob 25/08p
Vgl; Beisatz: Erbringt ein Unternehmer eine andere als die vom Verbraucher bestellte Leistung, so liegt darin jedenfalls dann eine unlautere, weil irreführende Geschäftspraktik im Sinn der Paragraphen eins, Absatz 3,, 2 UWG, wenn der Unternehmer den Verbraucher weder bei der Annahme noch beim Ausführen der Bestellung auf die Abweichung von der Bestellung hinweist und diese auch nicht offenkundig ist. (T1); Beisatz: Siehe RS0124127. (T2); Veröff: SZ 2008/154