OGH
23.11.1927
1Ob1026/27
UWG §1 D2b;
Ein Beschluß des Ausschusses einer gewerblichen Fachgenossenschaft auf Boykottierung eines neuen Mitgliedes der Genossenschaft begründet Klageansprüche dieses Mitgliedes nach Paragraph eins, UWG gegen die Genossenschaft, gegen deren Mitglieder, die für den Beschluß gestimmt haben, und gegen Dritte, die sich dem Boykott angeschlossen haben.
TE OGH 1927/11/23 1 Ob 1026/27
Veröff: SZ 9/254
RS0078048