Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.11.1927

Geschäftszahl

1Ob1026/27

Norm

UWG §1 D2b;

Rechtssatz

Ein Beschluß des Ausschusses einer gewerblichen Fachgenossenschaft auf Boykottierung eines neuen Mitgliedes der Genossenschaft begründet Klageansprüche dieses Mitgliedes nach Paragraph eins, UWG gegen die Genossenschaft, gegen deren Mitglieder, die für den Beschluß gestimmt haben, und gegen Dritte, die sich dem Boykott angeschlossen haben.

Entscheidungstexte

TE OGH 1927/11/23 1 Ob 1026/27

Veröff: SZ 9/254

Rechtssatznummer

RS0078048