OGH
03.06.1927
1Ob504/27
UWG §1 C5b;
Im Wettbewerb steht auch derjenige, der durch die Förderung eines fremden Unternehmens sein eigenes fördert.
TE OGH 1927/06/03 1 Ob 504/27
Veröff: SZ 9/109
RS0077802