OGH
18.05.1926
1Ob377/26
UWG §9 Abs1 D1;
Es liegt ein Mißbrauch von Kennzeichen vor, wenn ein Klavierhändler auf der Stelle des Klaviers, wo sonst der Erzeugername zu stehen pflegt, seinen gleichlautenden Händlernamen anbringt.
TE OGH 1926/05/18 1 Ob 377/26
Veröff: SZ 8/158
RS0079458