Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

18.05.1926

Geschäftszahl

1Ob377/26

Norm

UWG §9 Abs1 D1;

Rechtssatz

Es liegt ein Mißbrauch von Kennzeichen vor, wenn ein Klavierhändler auf der Stelle des Klaviers, wo sonst der Erzeugername zu stehen pflegt, seinen gleichlautenden Händlernamen anbringt.

Entscheidungstexte

TE OGH 1926/05/18 1 Ob 377/26

Veröff: SZ 8/158

Rechtssatznummer

RS0079458