Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

03.03.1926

Geschäftszahl

3Ob132/26

Norm

EO §214;

Rechtssatz

Zuweisung einer Vermögensübertragungsgebühr nach dem Grundbuchsstande. Widerspruch gegen die Berücksichtigung einer Eintragungsgebühr. Aufhebung der vorinstanzlichen Beschlüsse wegen unzulänglicher Verhandlung über die Entscheidungsgrundlagen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1926/03/03 3 Ob 132/26

SZ 8/69

Rechtssatznummer

RS0003238