Der Ausdruck "Vermögen" im § 166 ABGB deckt nicht bloß das Einkommen aus einem Vermögen, sondern auch, und zwar in erster Linie, dieses selbst.Der Ausdruck "Vermögen" im Paragraph 166, ABGB deckt nicht bloß das Einkommen aus einem Vermögen, sondern auch, und zwar in erster Linie, dieses selbst.