Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

21.10.1924

Geschäftszahl

2Ob665/24

Norm

GmbHG §38;

Rechtssatz

Wurde ein bei der Generalversammlung gestellter Antrag durch einen gegen die Vorschrift des Paragraph 39, Absatz 4, GmbHG gefaßten und daher nichtigen Beschluß abgelehnt, so kann nicht auf die Feststellung geklagt werden, daß bei der Generalversammlung ein dem Antrage stattgebender Beschluß gefaßt wurde.

Entscheidungstexte

TE OGH 1924/10/21 2 Ob 665/24

Veröff: SZ 6/334

Rechtssatznummer

RS0059731