OGH
21.10.1924
2Ob665/24
GmbHG §38;
Wurde ein bei der Generalversammlung gestellter Antrag durch einen gegen die Vorschrift des Paragraph 39, Absatz 4, GmbHG gefaßten und daher nichtigen Beschluß abgelehnt, so kann nicht auf die Feststellung geklagt werden, daß bei der Generalversammlung ein dem Antrage stattgebender Beschluß gefaßt wurde.
TE OGH 1924/10/21 2 Ob 665/24
Veröff: SZ 6/334
RS0059731