Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

28.03.1924

Geschäftszahl

4Os20/24

Norm

StPO §312;

Rechtssatz

Nicht alle für die Entscheidung der privatrechtlichen Ansprüche in Betracht kommenden Umstände sind in die an die Geschwornen zu richtenden Fragen aufzunehmen, sondern nur jene, die die Tat betreffen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1924/03/28 4 Os 20/24

Veröff: SSt IV/30

Rechtssatznummer

RS0100725